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JuraForum.deUrteileOLG-HAMMBeschluss vom 24.01.2007, Aktenzeichen: 3 Ss 521/06 



OLG-HAMM – Aktenzeichen: 3 Ss 521/06

Beschluss vom 24.01.2007


Leitsatz:Wenn der Tatrichter eine Frage, für die er geglaubt hat, sachverständiger Hilfe zu bedürfen, im Widerspruch zu dem vorliegenden Sachverständigengutachten lösen will, muss er die Gründe hierfür in einer Weise darlegen, dass das Revisionsgericht nachprüfen kann, ob er das Gutachten zutreffend gewürdigt und aus ihm rechtlich zulässige Schlüsse gezogen hat.
Rechtsgebiete:StPO
Vorschriften:StPO § 261, StPO § 267,
Stichworte:Beweiswürdigung, Lückenhaftigkeit, Sachverständigengutachten, Abweichen, Begründung,
Verfahrensgang:LG Bielefeld vom 16.06.2006

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