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JuraForum.deUrteileOLG-HAMMBeschluss vom 24.01.2001, Aktenzeichen: 15 W 405/00 



OLG-HAMM – Aktenzeichen: 15 W 405/00

Beschluss vom 24.01.2001


Leitsatz:Leitsatz:

Der Beschluß einer Eigentümerversammlung, der inhaltlich darauf gerichtet ist festzustellen, ein für einen Wohnungseigentümer rechtskräftig titulierter Anspruch auf Beseitigung einer baulichen Veränderung sei (trotz gewisser Maßabweichungen) erfüllt, ist nichtig.
Rechtsgebiete:WEG
Vorschriften:WEG § 23 Abs. 4,

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