JuraForum.de > Urteile > OLG-HAMM > Beschluss vom 23.06.2005, Aktenzeichen: 1 Ss 256/05
| Leitsatz: | Das Vertrauen eines Angeklagten auf die entschuldigende Wirkung eines zur Glaubhaftmachung der geltend gemachten Erkrankung vorgelegten privatärztlichen Attestes kann einer Pflichtverletzung in subjektiver Hinsicht entgegenstehen, wobei insoweit keine überspannten Anforderungen an einen Angeklagten zu stellen sind. |
| Rechtsgebiete: | StPO |
| Vorschriften: | StPO § 329, |
| Stichworte: | Berufung, Berufungsverwerfung, genügende Entschuldigung, Erkrankung, Pflichtwidrigkeit, |
| Verfahrensgang: | LG Dortmund vom 12.04.2005 |
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