JuraForum.de > Urteile > OLG-HAMM > Beschluss vom 23.06.1999, Aktenzeichen: 15 W 342/99
| Leitsatz: | § 15 Abs. 2 WEG (Gebrauchsregelung hinsichtlich eines KFZStellplatzes.) Leitsatz: Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer kann im Rahmen ordnungsgemäßer Verwaltung mit Mehrheit beschließen, dass ein der Gemeinschaft gehördender KFZ-Stellplatz, an dem kein Sondernutzungsrecht bestellt ist, am Abend vor und am Tag der Müllentleerung für das Aufstellen von Müllcontainern freizuhalten ist. |
| Rechtsgebiete: | WEG |
| Vorschriften: | WEG § 15 Abs. 2, |
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