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JuraForum.deUrteileOLG-HAMMBeschluss vom 23.05.2000, Aktenzeichen: 15 W 86/00 



OLG-HAMM – Aktenzeichen: 15 W 86/00

Beschluss vom 23.05.2000


Leitsatz:Leitsatz:

1. Wird ein Vereinsbetreuer aus seinem Amt entlassen, soll er aber die Betreuung als Privatperson fortführen, so steht dem Betreuungsverein gegen diese Entscheidung die Beschwerdebefugnis zu.

2. Vereinsbetreuer kann nur sein, wer in einem Arbeitsverhältnis zum Betreuungsverein steht. Diese Voraussetzung ist bei einem freien Mitarbeiter nicht gegeben.
Rechtsgebiete:FGG, BGB
Vorschriften:FGG § 18, FGG § 20, BGB § 1897 Abs. 2, BGB § 1908 b Abs. 4,

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