JuraForum.de > Urteile > OLG-HAMM > Beschluss vom 23.05.2000, Aktenzeichen: 15 W 86/00
| Leitsatz: | Leitsatz: 1. Wird ein Vereinsbetreuer aus seinem Amt entlassen, soll er aber die Betreuung als Privatperson fortführen, so steht dem Betreuungsverein gegen diese Entscheidung die Beschwerdebefugnis zu. 2. Vereinsbetreuer kann nur sein, wer in einem Arbeitsverhältnis zum Betreuungsverein steht. Diese Voraussetzung ist bei einem freien Mitarbeiter nicht gegeben. |
| Rechtsgebiete: | FGG, BGB |
| Vorschriften: | FGG § 18, FGG § 20, BGB § 1897 Abs. 2, BGB § 1908 b Abs. 4, |
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