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JuraForum.deUrteileOLG-HAMMBeschluss vom 23.05.2000, Aktenzeichen: 15 W 119/00 



OLG-HAMM – Aktenzeichen: 15 W 119/00

Beschluss vom 23.05.2000


Leitsatz:Leitsatz:

1. Die Schenkung eines Wohnungseigentums begründet für den Minderjährigen nicht lediglich einen rechtlichen Vorteil, wenn sie mit dem Eintritt in den Verwaltervertrag verbunden ist. (wie BayObLGZ 1979, 243, 248).

2. Eine Vormerkung, die die gesetzlichen Rückübertragungsansprüche des Schenkers nach den §§ 528, 530 BGB sichern soll, kann nicht im Grundbuch eingetragen werden.
Rechtsgebiete:BGB
Vorschriften:BGB § 1795 Abs. 1, BGB § 883 Abs. 1 S. 2, BGB § 528, BGB § 530,
Stichworte:rechtliche Vorteilhaftigkeit der Schenkung eines Wohnungseigentums, Vormerkungsfähigkeit der gesetzlichen Rückübertragungsansprüche des Schenkers nach den §§ 528, 530 BGB,

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