JuraForum.de > Urteile > OLG-HAMM > Beschluss vom 22.12.2005, Aktenzeichen: 15 W 375/04
| Leitsatz: | Der aufgrund einer Öffnungsklausel gefasste Mehrheitsbeschluss einer Eigentümerversammlung, dass die Heizkosten ausschließlich nach Verbrauch verteilt werden sollen, entspricht bei einem älteren Wohngebäude, bei dem mit Lagenachteilen gerechnet werden muss, regelmäßig nicht ordnungsgemäßer Verwaltung. |
| Rechtsgebiete: | WEG, HeizkostenV |
| Vorschriften: | WEG § 10, WEG § 23, HeizkostenV § 7, HeizkostenV § 10, |
| Stichworte: | Änderung des Heizkostenverteilungsschlüssels durch Mehrheitsbeschluss, |
| Verfahrensgang: | LG Essen 9 T 4/02 vom 16.07.2004 AG Essen 96 II 128/00 WEG vom 19.03.2001 |
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