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JuraForum.deUrteileOLG-HAMMBeschluss vom 22.12.2005, Aktenzeichen: 15 W 375/04 



OLG-HAMM – Aktenzeichen: 15 W 375/04

Beschluss vom 22.12.2005


Leitsatz:Der aufgrund einer Öffnungsklausel gefasste Mehrheitsbeschluss einer Eigentümerversammlung, dass die Heizkosten ausschließlich nach Verbrauch verteilt werden sollen, entspricht bei einem älteren Wohngebäude, bei dem mit Lagenachteilen gerechnet werden muss, regelmäßig nicht ordnungsgemäßer Verwaltung.
Rechtsgebiete:WEG, HeizkostenV
Vorschriften:WEG § 10, WEG § 23, HeizkostenV § 7, HeizkostenV § 10,
Stichworte:Änderung des Heizkostenverteilungsschlüssels durch Mehrheitsbeschluss,
Verfahrensgang:LG Essen 9 T 4/02 vom 16.07.2004
AG Essen 96 II 128/00 WEG vom 19.03.2001

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