JuraForum.de > Urteile > OLG-HAMM > Beschluss vom 22.12.2000, Aktenzeichen: 20 W 16/00
| Leitsatz: | Leitsatz: 1) Ist die Empfangsvollmacht eines Agenten nach § 43 VVG wirksam beschränkt, berührt das dessen Stellung als Empfangsbote nicht. 2) Eine ihm zugehende Willenserklärung ist dem Versicherer indem Zeitpunkt zugegangen, an dem bei üblichem Verfahrensablauf und Weiterleitung durch den Agenten der Eingang der Erklärung bei ihm zu erwarten ist. 3) Liegt bei der Änderung einer Bezugsberechtigung dieser Zeitpunkt vor dem Tod des Versicherungsnehmers, ist die Änderung wirksam. |
| Rechtsgebiete: | BGB, VVG, ALB 67 |
| Vorschriften: | BGB § 130, VVG § 43, ALB 67 § 15 III, |
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