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JuraForum.deUrteileOLG-HAMMBeschluss vom 22.11.2007, Aktenzeichen: 3 Ss OWi 641/07 



OLG-HAMM – Aktenzeichen: 3 Ss OWi 641/07

Beschluss vom 22.11.2007


Leitsatz:Wenn gegen den Betroffenen ein Fahrverbot verhängt werden soll, muss sich aus den Feststellungen ergeben, dass dem Betroffenen eine grobe Pfrlichtwidrigkeit zur Last gelegt wird.

Zu den Anforderungen an die Urteilsgründe, wenn aus beruflichen Gründen von einem Fahrverbot abgesehen werden soll.
Rechtsgebiete:StPO, StVG, BKatV
Vorschriften:StPO § 267, StVG § 25, BKatV § 4,
Stichworte:Geschwindigkeitsüberschreitung, Feststellungen, grobe Pflichtwidrigkeit, Fahrverbot, Absehen, Anforderungen,
Verfahrensgang:AG Minden vom 14.06.2007

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