JuraForum.de > Urteile > OLG-HAMM > Beschluss vom 22.11.2000, Aktenzeichen: 2 Ws 298/2000
| Leitsatz: | Leitsatz Zum Widerruf der Bewährung bei erneuter Straffälligkeit nach vorausgegangener Verlängerung der Bewährungszeit und Verurteilung nur zu einer Geldstrafe |
| Rechtsgebiete: | StGB |
| Vorschriften: | StGB § 56 f, |
| Stichworte: | Widerruf von Strafaussetzung, eindringliche Warnung, Verurteilung zu einer Geldstrafe, mehrere Verurteilungen, erneute Straffälligkeit nach Verlängerung der Bewährungszeit, |
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