JuraForum.de > Urteile > OLG-HAMM > Beschluss vom 22.10.2007, Aktenzeichen: 3 Ss 437/07
| Leitsatz: | Die Verhängung einer Geldstrafe statt einer Freiheitsstrafe verstößt gegen das Verschlechterungsverbot, wenn die Zahl der Tagessätze die Dauer der früheren Freiheitsstrafe übersteigt und wenn nach den Vermögens- und Lebensverhältnissen des Angeklagten eine Vollstreckung der Geldstrafe in Form der Ersatzfreiheitsstrafe höchst wahrscheinlich ist. |
| Rechtsgebiete: | StPO |
| Vorschriften: | StPO § 331 Abs. 1, StPO § 354 Abs. 1, |
| Stichworte: | Verschlechterungsverbot, Geldstrafe statt Freiheitsstrafe, |
| Verfahrensgang: | LG Bielefeld 5 Ns 63 Js 1144/06 - 21/07 |
Um den Volltext vom OLG-HAMM – Beschluss vom 22.10.2007, Aktenzeichen: 3 Ss 437/07 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.
"OLG-HAMM - 22.10.2007, 3 Ss 437/07" © JuraForum.de — 2003-2012
Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum