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JuraForum.deUrteileOLG-HAMMBeschluss vom 22.10.2007, Aktenzeichen: 3 Ss 437/07 



OLG-HAMM – Aktenzeichen: 3 Ss 437/07

Beschluss vom 22.10.2007


Leitsatz:Die Verhängung einer Geldstrafe statt einer Freiheitsstrafe verstößt gegen das Verschlechterungsverbot, wenn die Zahl der Tagessätze die Dauer der früheren Freiheitsstrafe übersteigt und wenn nach den Vermögens- und Lebensverhältnissen des Angeklagten eine Vollstreckung der Geldstrafe in Form der Ersatzfreiheitsstrafe höchst wahrscheinlich ist.
Rechtsgebiete:StPO
Vorschriften:StPO § 331 Abs. 1, StPO § 354 Abs. 1,
Stichworte:Verschlechterungsverbot, Geldstrafe statt Freiheitsstrafe,
Verfahrensgang:LG Bielefeld 5 Ns 63 Js 1144/06 - 21/07

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