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JuraForum.deUrteileOLG-HAMMBeschluss vom 22.05.2007, Aktenzeichen: 27 W 58/06 



OLG-HAMM – Aktenzeichen: 27 W 58/06

Beschluss vom 22.05.2007


Leitsatz:Die unaufgeforderte Übersendung von Werbung per Telefax stellt im geschäftlichen Verkehr neben einem Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb auch eine rechtswidrige Eigentumsverletzung dar.
Rechtsgebiete:BGB
Vorschriften:BGB § 823 Abs. 1,
Verfahrensgang:LG Dortmund 8 O 200/05

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