( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileOLG-HAMMBeschluss vom 22.03.2007, Aktenzeichen: 2 Ss OWi 202/07 



OLG-HAMM – Aktenzeichen: 2 Ss OWi 202/07

Beschluss vom 22.03.2007


Leitsatz:Wird als Beschränkung der Verteidigung die Gewährung nur unvollständiger Akteneinsicht gerügt, so ist zur ausreichenden Begründung der Verfahrensrüge die konkretkausale Beziehung zwischen diesem geltend gemachten Verfahrensfehler und einem für die Entscheidung wesentlichen Punkt darzutun.
Rechtsgebiete:StPO
Vorschriften:StPO § 344, StPO § 147,
Stichworte:Rechtsbeschwerde, Begründung, nicht ausreichende Akteneinsicht, Rechtsbeschwerdevortrag, formelle Rüge,
Verfahrensgang:AG Recklinghausen vom 06.10.2006

Volltext

Um den Volltext vom OLG-HAMM – Beschluss vom 22.03.2007, Aktenzeichen: 2 Ss OWi 202/07 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen





Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/olg-hamm/olg-hamm-beschluss-vom-22-03-2007-az-2-ss-owi-20207

"OLG-HAMM - 22.03.2007, 2 Ss OWi 202/07" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN