( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileOLG-HAMMBeschluss vom 22.02.2001, Aktenzeichen: 2 Ws 37/01 



OLG-HAMM – Aktenzeichen: 2 Ws 37/01

Beschluss vom 22.02.2001


Leitsatz:Leitsatz

Dem Nebenkläger steht gegen ein Urteil, durch das die Berufung des Angeklagten nach § 329 Abs. 1 StPO verworfen worden ist, ein Rechtsmittel nicht zu. Er kann daher auch die Kostenentscheidung dieses Urteils nicht anfechten.
Rechtsgebiete:StPO
Vorschriften:StPO § 400, StPO § 329, StPO § 464,
Stichworte:Beschwerde, Kostenentscheidung, Nebenkläger, Zulässigkeit, Verwerfung der Berufung wegen Ausbleiben des Angeklagten,

Volltext

Um den Volltext vom OLG-HAMM – Beschluss vom 22.02.2001, Aktenzeichen: 2 Ws 37/01 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen





Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/olg-hamm/olg-hamm-beschluss-vom-22-02-2001-az-2-ws-3701

"OLG-HAMM - 22.02.2001, 2 Ws 37/01" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN