JuraForum.de > Urteile > OLG-HAMM > Beschluss vom 22.01.2001, Aktenzeichen: 15 W 342/00
| Leitsatz: | Leitsatz: 1. Die Entstehung des Vergütungsanspruchs für einen vor dem 01.01.1999 bestellten Betreuer ist nicht von einer ggf. nachzuholenden Feststellungsentscheidung nach § 1836 Abs. 1 S. 2 BGB abhängig, sondern knüpft allein an die materiellen Voraussetzungen einer berufsmäßigen Führung der Betreuung an, die inzident auch im Festsetzungsverfahren nach § 56 g Abs. 1 FGG festgestellt werden können (wie OLG Zweibrücken FGPrax 2000, 62 = FamRZ 2000, 556). 2. Der erfolgreiche Abschluß an der Anna-Zillken-Schule Höhere Fachschule für Sozialarbeit in Dortmund vermittelt Fachkenntnisse, die einer abgeschlossenen Ausbildung an einer (Fach-)Hochschule vergleichbar sind. |
| Rechtsgebiete: | BGB, BVormVG |
| Vorschriften: | BGB § 1836 Abs. 7. S. 2, BVormVG § 1 Abs. 1 S. 2 Nr. 2, |
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