( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileOLG-HAMMBeschluss vom 21.12.2000, Aktenzeichen: 3 Ss 978/00 



OLG-HAMM – Aktenzeichen: 3 Ss 978/00

Beschluss vom 21.12.2000


Leitsatz:Leitsatz:

Die Vorschrift des § 140 Abs. 1 StPO gilt nur für die Tatsacheninstanz. Eine Pflichtverteidigerbestellung gemäß § 140 Abs. 1 Nr. 5 StPO setzt daher voraus, dass ein dreimonatiger Freiheitsentzug vor der letzten tatrichterlichen Hauptverhandlung stattgefunden hat.
Rechtsgebiete:StPO, StGB
Vorschriften:StPO § 140, StGB § 47,
Stichworte:Pflichtverteidigerbestellung, Beiordnung eines Pflichtverteidigers in der Revisionsinstanz, dreimonatiger Freiheitsentzug, Schwere der Tat, kurzfristige Freiheitsstrafe unerlässlich,

Volltext

Um den Volltext vom OLG-HAMM – Beschluss vom 21.12.2000, Aktenzeichen: 3 Ss 978/00 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen





Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/olg-hamm/olg-hamm-beschluss-vom-21-12-2000-az-3-ss-97800

"OLG-HAMM - 21.12.2000, 3 Ss 978/00" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN