JuraForum.de > Urteile > OLG-HAMM > Beschluss vom 21.10.2008, Aktenzeichen: I-15 Wx 140/08
| Leitsatz: | 1) Sondernutzungsrechte können durch Zuweisungserklärung des teilenden Alleineigentümers nur dann wirksam begründet werden, wenn zuvor die negative Komponente des Sondernutzungsrechts durch Bezugnahme auf eine dem Bestimmtheitsgrundsatz entsprechende Regelung der Teilungserklärung und Eintragung im Grundbuch zum Inhalt des Sondereigentums bestimmt worden ist. 2) An die Eintragung eines Sondernutzungsrechts im Grundbuch kann sich bei Veräußerung des Wohnungseigentums ein gutgläubiger Erwerb anknüpfen. |
| Rechtsgebiete: | WEG, BGB |
| Vorschriften: | WEG § 15, BGB § 892, |
| Stichworte: | gutgläubiger Erwerb eines Sondernutzungsrechts, |
| Verfahrensgang: | LG Bochum, 7 T 77/08 AG Bochum, Grundbuch von Wiemelhausen Blatt |
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