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JuraForum.deUrteileOLG-HAMMBeschluss vom 21.08.2007, Aktenzeichen: 3 Ss 135/07 



OLG-HAMM – Aktenzeichen: 3 Ss 135/07

Beschluss vom 21.08.2007


Leitsatz:Allein das Wissen eines chronisch Alkoholabhängigen um den bei ihm regelmäßig eintretenden Kontrollverlust rechtfertigt nicht die Annahme, die Volltrunkenheit werde jeweils vorsätzlich und uneingeschränkt schuldhaft herbeigeführt. Der subjektive Tatbestand des § 323 a StGB erfordert zudem, dass für den Täter zumindest vorhersehbar ist, dass er im Rausch irgendwelche Ausschreitungen strafbarer Art begehen wird.
Rechtsgebiete:StGB
Vorschriften:StGB § 323 a,
Stichworte:Vollrausch, Vorsatz, Feststellungen,
Verfahrensgang:AG Essen vom 21.11.2006

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