JuraForum.de > Urteile > OLG-HAMM > Beschluss vom 21.08.2007, Aktenzeichen: 3 Ss 135/07
| Leitsatz: | Allein das Wissen eines chronisch Alkoholabhängigen um den bei ihm regelmäßig eintretenden Kontrollverlust rechtfertigt nicht die Annahme, die Volltrunkenheit werde jeweils vorsätzlich und uneingeschränkt schuldhaft herbeigeführt. Der subjektive Tatbestand des § 323 a StGB erfordert zudem, dass für den Täter zumindest vorhersehbar ist, dass er im Rausch irgendwelche Ausschreitungen strafbarer Art begehen wird. |
| Rechtsgebiete: | StGB |
| Vorschriften: | StGB § 323 a, |
| Stichworte: | Vollrausch, Vorsatz, Feststellungen, |
| Verfahrensgang: | AG Essen vom 21.11.2006 |
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