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JuraForum.deUrteileOLG-HAMMBeschluss vom 21.04.2005, Aktenzeichen: 15 W 26/05 



OLG-HAMM – Aktenzeichen: 15 W 26/05

Beschluss vom 21.04.2005


Leitsatz:Ein Eigentümerbeschluß, der die Verpflichtung der Wohnungseigentümer begründet, zur Abwicklung von Wohngeldzahlungen dem Verwalter eine Einzugsermächtigung für den Lastschriftverkehr zu erteilen, begründet für den einzelnen Wohnungseigentümer keine den Betrag von 750,00 Euro übersteigende Beschwer.
Rechtsgebiete:WEG
Vorschriften:WEG § 45 Abs. 1,
Stichworte:Rechtsmittelbeschwer,
Verfahrensgang:LG Essen 9 T 98/04 vom 12.11.2004
AG Gelsenkirchen 3 II 37/04 vom 02.06.2004

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