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JuraForum.deUrteileOLG-HAMMBeschluss vom 21.01.2005, Aktenzeichen: 11 WF 287/04 



OLG-HAMM – Aktenzeichen: 11 WF 287/04

Beschluss vom 21.01.2005


Leitsatz:Das volljährige Kind, das die Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen nicht kennt, ist nicht auf eine Auskunftsklage zu verweisen. Das Kind kann vielmehr sofort Leistungsklage erheben und genügt seiner Darlegungs- und Beweislast schon dann, wenn es das Einkommen des Unterhaltspflichtigen schätzt. Der Unterhaltspflichtige kann die geschätzte Höhe nur dann substantiiert bestreiten, wenn er sein Einkommen im einzelnen darlegt.
Rechtsgebiete:ZPO, BGB
Vorschriften:ZPO § 114, BGB § 1601, BGB § 1602 Abs. 1, BGB § 1603 Abs. 1,
Verfahrensgang:32 F 112/04 AG Hamm vom 03.09.2004

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