( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileOLG-HAMMBeschluss vom 21.01.2002, Aktenzeichen: 2 Ws 11/02 



OLG-HAMM – Aktenzeichen: 2 Ws 11/02

Beschluss vom 21.01.2002


Leitsatz:Zur Berechnung der Frist des § 121 StPO, wenn wegen eines Teils der den Gegenstand von zwei Haftbefehlen bildenden Taten bereits ein Urteil ergangen ist.
Rechtsgebiete:StPO
Vorschriften:StPO § 121, StPO § 112,
Stichworte:Haftprüfung durch das OLG, Berechnung der Frist für die Vorlage der Akten beim OLG, Begriff derselben Tat, Fluchtgefahr,
Verfahrensgang:LG Bochum

Volltext

Um den Volltext vom OLG-HAMM – Beschluss vom 21.01.2002, Aktenzeichen: 2 Ws 11/02 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen





Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/olg-hamm/olg-hamm-beschluss-vom-21-01-2002-az-2-ws-1102

"OLG-HAMM - 21.01.2002, 2 Ws 11/02" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN