JuraForum.de > Urteile > OLG-HAMM > Beschluss vom 20.12.2004, Aktenzeichen: 2 Ss OWi 808/04
| Leitsatz: | Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit mit dem Ziel, einem akut erkrankten Patienten erste Hilfe zu leisten, kann nach § 16 OWiG gerechtfertigt sein. Allerdings muss eine solche Gefahrenlage tatsächlich gegeben sein und darf nicht - ohne weiteres - nach der Einlassung des Betroffenen als unwiderlegbar angenommen werden. |
| Rechtsgebiete: | OWiG |
| Vorschriften: | OWiG § 16, |
| Stichworte: | Geschwindigkeitsüberschreitung, Notstand, Rechtfertigung, |
| Verfahrensgang: | AG Bochum vom 23.09.2004 |
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