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JuraForum.deUrteileOLG-HAMMBeschluss vom 20.11.2007, Aktenzeichen: 1 Ss 66/07 



OLG-HAMM – Aktenzeichen: 1 Ss 66/07

Beschluss vom 20.11.2007


Leitsatz:Auch ein den Angeklagten freisprechendes Urteil muß so gefasst sein, dass das Revisionsgericht überprüfen kann, ob dem Tatrichter Rechtsfehler unterlaufen sind, insbesondere ob der den Entscheidungsgegenstand bildende Sachverhalt erschöpfend gewürdigt worden ist. Dementsprechend ist auch in diesem Fall durch den Tatrichter der festgestellte Sachverhalt gemäß den Anforderungen des § 267 Abs. 1 StPO darzulegen.
Rechtsgebiete:StPO
Vorschriften:StPO § 267,
Stichworte:Urteilsgründe, Anforderungen, Freispruch,
Verfahrensgang:LG Dortmund vom 13.11.2006

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