JuraForum.de > Urteile > OLG-HAMM > Beschluss vom 20.11.2003, Aktenzeichen: 3 Ss OWi 743/03
| Leitsatz: | Die bloße Aufklärungshilfe des Betroffenen, die zur Feststellung seiner Täterschaft führt begründet für sich genommen nicht die Schlussfolgerung, dass die mit dem Fahrverbot regelmäßig beabsichtigte "Denkzettelmaßnahme" nicht notwendig wäre, um ihn zukünftig zu einem ordnungsgemäßen Verhalten im Straßenverkehr anzuhalten. |
| Rechtsgebiete: | BKatV |
| Vorschriften: | BKatV § 4, |
| Stichworte: | Fahrverbot, Absehen vom Fahrverbot, Aufklärungshilfe, |
| Verfahrensgang: | AG Gütersloh vom 14.08.2003 |
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