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JuraForum.deUrteileOLG-HAMMBeschluss vom 20.11.2003, Aktenzeichen: 3 Ss OWi 743/03 



OLG-HAMM – Aktenzeichen: 3 Ss OWi 743/03

Beschluss vom 20.11.2003


Leitsatz:Die bloße Aufklärungshilfe des Betroffenen, die zur Feststellung seiner Täterschaft führt begründet für sich genommen nicht die Schlussfolgerung, dass die mit dem Fahrverbot regelmäßig beabsichtigte "Denkzettelmaßnahme" nicht notwendig wäre, um ihn zukünftig zu einem ordnungsgemäßen Verhalten im Straßenverkehr anzuhalten.
Rechtsgebiete:BKatV
Vorschriften:BKatV § 4,
Stichworte:Fahrverbot, Absehen vom Fahrverbot, Aufklärungshilfe,
Verfahrensgang:AG Gütersloh vom 14.08.2003

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