JuraForum.de > Urteile > OLG-HAMM > Beschluss vom 20.09.2001, Aktenzeichen: 23 W 342/01
| Leitsatz: | Wird an einen prozeßleitend geladenen Zeugen vorab die Frage gestellt, ob er überhaupt etwas zum Beweisthema sagen könne, so liegt darin bzw. in der Antwort des Zeugen noch kein die Beweisgebühr auslösender Beginn der Beweisaufnahme. |
| Rechtsgebiete: | BRAGO |
| Vorschriften: | BRAGO § 31 Abs. 1 Nr. 3, |
| Stichworte: | noch kein Beginn der Beweisaufnahme bei der vorab gestellten Frage an den prozeßleitend geladenen Zeugen, ob er überhaupt zum Beweisthema etwas sagen könne, |
| Verfahrensgang: | LG Essen 3 O 333/00 |
Um den Volltext vom OLG-HAMM – Beschluss vom 20.09.2001, Aktenzeichen: 23 W 342/01 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.
"OLG-HAMM - 20.09.2001, 23 W 342/01" © JuraForum.de — 2003-2012
Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum