( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileOLG-HAMMBeschluss vom 20.08.2001, Aktenzeichen: 15 W 175/01 



OLG-HAMM – Aktenzeichen: 15 W 175/01

Beschluss vom 20.08.2001


Leitsatz:Hat das Amtsgericht eine Vergütung des Betreuers festgesetzt, die aus dem Vermögen des nicht mittellosen Betroffenen aufzubringen ist, so steht der Staatskasse nicht die Befugnis zur Einlegung der Beschwerde mit dem Ziel der Herabsetzung der Vergütung zu, um den auf diese Weise frei werdenden Vermögensbetrag für einen Rückgriff im Hinblick auf in der Vergangenheit bereits gewährte Vergütungen aus der Staatskasse in Anspruch nehmen zu können.
Rechtsgebiete:GG, FGG
Vorschriften:GG § 20 Abs. 1, FGG § 56 g Abs. 5,
Stichworte:Beschwerdebefugnis der Staatskasse im Festsetzungsverfahren,
Verfahrensgang:LG Dortmund 9 T 144/01
AG Dortmund 43 XVII 664 J

Volltext

Um den Volltext vom OLG-HAMM – Beschluss vom 20.08.2001, Aktenzeichen: 15 W 175/01 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen





Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/olg-hamm/olg-hamm-beschluss-vom-20-08-2001-az-15-w-17501

"OLG-HAMM - 20.08.2001, 15 W 175/01" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN