( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileOLG-HAMMBeschluss vom 20.07.2006, Aktenzeichen: 15 W 142/05 



OLG-HAMM – Aktenzeichen: 15 W 142/05

Beschluss vom 20.07.2006


Leitsatz:Der Verwalter einer Wohnungseigentumsanlage wird, auch wenn er nicht zugleich Wohnungseigentümer ist, ist durch § 25 Abs.5 WEG, noch durch § 181 BGB gehindert, als Stellvertreter einzelner Wohnungseigentümer an der Beschlussfassung über seine erneute Bestellung mitzuwirken. Dies gilt auch dann, wenn mit der Beschlussfassung über die erneute Bestellung zugleich über den Abschluss des Verwaltervertrages abgestimmt wird.
Rechtsgebiete:WEG, BGB
Vorschriften:WEG § 25 Abs. 5, BGB § 181,
Verfahrensgang:LG Essen 9 T 118/04 vom 15.02.2005
AG Essen 195 II 7/04 WEG

Volltext

Um den Volltext vom OLG-HAMM – Beschluss vom 20.07.2006, Aktenzeichen: 15 W 142/05 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen





Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/olg-hamm/olg-hamm-beschluss-vom-20-07-2006-az-15-w-14205

"OLG-HAMM - 20.07.2006, 15 W 142/05" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN