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JuraForum.deUrteileOLG-HAMMBeschluss vom 20.05.2008, Aktenzeichen: 5 Ws 173/08 



OLG-HAMM – Aktenzeichen: 5 Ws 173/08

Beschluss vom 20.05.2008


Leitsatz:Von einem Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung wegen erneuter erheblicher Beschaffungsdelikte eines Drogenabhängigen ist abzusehen, wenn eine durchgeführte Langzeittherapie erfolgversprechend erscheint und ein zukünftig straffreies Leben des Verurteilten erwarten lässt.
Rechtsgebiete:StGB
Vorschriften:StGB § 56 f,
Stichworte:Strafaussetzung zur Bewährung, Widerruf, Therapie, Rückfallstraftaten,
Verfahrensgang:LG Arnsberg, vom 29.04.2008

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