JuraForum.de > Urteile > OLG-HAMM > Beschluss vom 20.03.2001, Aktenzeichen: 5 Ws 118/01
| Leitsatz: | Leitsatz Für den Eintritt der Führungsaufsicht im Falle der Verhängung einer Einheitsjugendstrafe muss erkennbar sein, dass bei einer zugrunde liegenden Vorsatztat eines Erwachsenen mindestens zwei Jahre Jugendstrafe verwirkt worden wären. |
| Rechtsgebiete: | StGB |
| Vorschriften: | StGB § 68 f, |
| Stichworte: | Eintritt von Führungsaufsicht bei Vollstreckung von Jugendstrafe, |
Um den Volltext vom OLG-HAMM – Beschluss vom 20.03.2001, Aktenzeichen: 5 Ws 118/01 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.
"OLG-HAMM - 20.03.2001, 5 Ws 118/01" © JuraForum.de — 2003-2012
Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum