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JuraForum.deUrteileOLG-HAMMBeschluss vom 20.01.2006, Aktenzeichen: 4 Ws 221/05 



OLG-HAMM – Aktenzeichen: 4 Ws 221/05

Beschluss vom 20.01.2006


Leitsatz:Der bereits in der ersten Instanz tätige Verteidiger erhält für die Einlegung der Revision und die dieser Handlung vorausgegangenen Beratungen mit dem Angeklagten keine selbständige Gebühr nach Nr. 4130 RVG-VV. Der Verteidiger muss also für das Entstehen der fraglichen Gebühr eine darüber hinausgehende Tätigkeit entwickeln, wie z.B. das Fertigen der Revisionsbegründungsschrift.
Rechtsgebiete:VV RVG
Vorschriften:VV RVG Nr. 4130,
Stichworte:Revision, Verfahrensgebühr, Entstehen, Abgeltungsbereich, Begründung der Revision,
Verfahrensgang:LG Münster vom 12.04.2005

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