JuraForum.de > Urteile > OLG-HAMM > Beschluss vom 20.01.2006, Aktenzeichen: 4 Ws 221/05
| Leitsatz: | Der bereits in der ersten Instanz tätige Verteidiger erhält für die Einlegung der Revision und die dieser Handlung vorausgegangenen Beratungen mit dem Angeklagten keine selbständige Gebühr nach Nr. 4130 RVG-VV. Der Verteidiger muss also für das Entstehen der fraglichen Gebühr eine darüber hinausgehende Tätigkeit entwickeln, wie z.B. das Fertigen der Revisionsbegründungsschrift. |
| Rechtsgebiete: | VV RVG |
| Vorschriften: | VV RVG Nr. 4130, |
| Stichworte: | Revision, Verfahrensgebühr, Entstehen, Abgeltungsbereich, Begründung der Revision, |
| Verfahrensgang: | LG Münster vom 12.04.2005 |
Um den Volltext vom OLG-HAMM – Beschluss vom 20.01.2006, Aktenzeichen: 4 Ws 221/05 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.
"OLG-HAMM - 20.01.2006, 4 Ws 221/05" © JuraForum.de — 2003-2012
Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum