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JuraForum.deUrteileOLG-HAMMBeschluss vom 19.12.2005, Aktenzeichen: 2 Ws 318/05 



OLG-HAMM – Aktenzeichen: 2 Ws 318/05

Beschluss vom 19.12.2005


Leitsatz:Zur Frage der Wirksamkeit der Berufungsrücknahme, wenn der Angeklagte selbst ein vom Verteidiger gefertigten Schriftsatz der Gericht überbringt, wobei er hochgradig alkoholisiert ist.
Rechtsgebiete:StPO
Vorschriften:StPO § 322,
Stichworte:Berufung, Wirksamkeit, Rücknahme, Alkohlisierung des Angeklagten/Überbringer,
Verfahrensgang:LG Bochum vom 03.11.2005

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