JuraForum.de > Urteile > OLG-HAMM > Beschluss vom 19.12.2000, Aktenzeichen: 15 W 406/00
| Leitsatz: | Leitsatz: Vergütungsanspruchs eines Kinderschutzvereins, dessen Mitarbeiter als Verfahrenspfleger bestellt worden ist 1) Die Bestellung einer natürlichen Person in ihrer Eigenschaft als Mitarbeiter eines Kinderschutzvereins zum Verfahrenspfleger des Kindes in einem Verfahren betreffend die elterliche Sorge ist auch dann wirksam, wenn die Auswahlentscheidung und die Bestimmung des Aufgabenkreises des Verfahrenspflegers rechtlich zu beanstanden ist. 2) In einem solchen Fall steht dem Verein gem. §§ 50 Abs. 5, 6 7 Abs. 3 S. 2 FGG, 1908 Abs. 1 S. 1 BGB ein Anspruch auf Aufwendungsersatz und Vergütung zu. |
| Rechtsgebiete: | FGG, BGB |
| Vorschriften: | FGG § 50 Abs. 5, FGG § 67 Abs. 3 S. 2, BGB § 1908 e Abs. 1 S. 1, |
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