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JuraForum.deUrteileOLG-HAMMBeschluss vom 19.08.2008, Aktenzeichen: I-15 Wx 89/08 



OLG-HAMM – Aktenzeichen: I-15 Wx 89/08

Beschluss vom 19.08.2008


Leitsatz:Den gesetzlichen Bestimmungen des Wohnungseigentumsrechts über die Mehrheitsentscheidungen kann nicht ein zwingender Leitbildcharakter beigemessen werden. Es ist daher im Grundsatz möglich, dass die Wohnungseigentümer in Abweichung von dem Mehrheitsprinzip ein Einstimmigkeitsprinzip vereinbaren. Hiervon ausgenommen sind nur die Fälle, in denen nach dem Gesetz das Mehrheitsprinzip nicht ausgeschlossen werden kann.
Rechtsgebiete:WEG
Vorschriften:WEG § 10,
Verfahrensgang:LG Bochum, 7 T 377/07 vom 13.02.2008
AG Bochum, 71 II 91/07

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