JuraForum.de > Urteile > OLG-HAMM > Beschluss vom 19.08.2008, Aktenzeichen: I-15 Wx 89/08
| Leitsatz: | Den gesetzlichen Bestimmungen des Wohnungseigentumsrechts über die Mehrheitsentscheidungen kann nicht ein zwingender Leitbildcharakter beigemessen werden. Es ist daher im Grundsatz möglich, dass die Wohnungseigentümer in Abweichung von dem Mehrheitsprinzip ein Einstimmigkeitsprinzip vereinbaren. Hiervon ausgenommen sind nur die Fälle, in denen nach dem Gesetz das Mehrheitsprinzip nicht ausgeschlossen werden kann. |
| Rechtsgebiete: | WEG |
| Vorschriften: | WEG § 10, |
| Verfahrensgang: | LG Bochum, 7 T 377/07 vom 13.02.2008 AG Bochum, 71 II 91/07 |
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