JuraForum.de > Urteile > OLG-HAMM > Beschluss vom 19.07.2007, Aktenzeichen: 4 Ws 297/07
| Leitsatz: | Wenn gegen ein freisprechende Urteil ein Rechtsmittel eingelegt worden ist, kann die gesetzliche Vermutung des § 120 Abs. 1 Satz 2 StPO aufgrund neuer Tatsachen und Beweise widerlegt werden. Das gilt jedoch nicht, wenn das freisprechende Urteil mit der Revision angefochten ist. Es muss sich aber um eine offensichtlich begründete Revision handeln. |
| Rechtsgebiete: | StPO |
| Vorschriften: | StPO § 120, |
| Stichworte: | Haftbefehl, Freispruch, Aufhebung, Rechtsmitteleinlegung, neuer Haftbefehl, |
| Verfahrensgang: | LG Paderborn vom 19.04.2007 |
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