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JuraForum.deUrteileOLG-HAMMBeschluss vom 19.07.2001, Aktenzeichen: 15 W 89/00 



OLG-HAMM – Aktenzeichen: 15 W 89/00

Beschluss vom 19.07.2001


Leitsatz:Die Eintragung eines Wirksamkeitsvermerks, der sich auf ein Grundpfandrecht bezieht, ist jedenfalls dann kein gebührenfreies Nebengeschäft, wenn diese Eintragung nach der Auflassungsvormerkung beantragt und vollzogen wird (wie BayObLG, FGPrax 2001, 128).
Rechtsgebiete:KostO
Vorschriften:KostO § 67,
Stichworte:Eintragung eines Wirksamkeitsvermerks kein gebührenfreies Nebengeschäft,
Verfahrensgang:LG Dortmund 9 T 1349/99

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