( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileOLG-HAMMBeschluss vom 19.05.2000, Aktenzeichen: 15 W 118/00 



OLG-HAMM – Aktenzeichen: 15 W 118/00

Beschluss vom 19.05.2000


Leitsatz:Leitsatz:

1. Der Gegenstandswert für einen Beschlußanfechtungsantrag betr. die Jahresabrechnung und den Wirtschaftsplan ist, wenn er die gesamte Beschlußfassung und nicht etwa nur einzelne Rechnungsposten betrifft, gem. § 48 Abs. 3 S. 1 WEG mit einem Bruchteil (regelmäßig 20 bis 25 %) der umgelegten Kosten zu bemessen.

2. Bei großen Wohnungseigentumsanlagen kann die Begrenzung des Geschäftswertes gem. § 48 Abs. 3 S. 2 WEG bei dem Fünffachen des persönlichen wirtschaftlichen Interesses des Antragstellers angenommen werden.

3. Diese Begrenzung greift auch dann ein, wenn das Gericht mit der Hauptsacheentscheidung dem Antragsteller einen Anspruch auf Erstattung seiner außergerichtlichen Kosten zugesprochen hat.
Rechtsgebiete:WEG
Vorschriften:WEG § 48 Abs. 3 S. 1, WEG § 48 Abs. 3 S. 2,

Volltext

Um den Volltext vom OLG-HAMM – Beschluss vom 19.05.2000, Aktenzeichen: 15 W 118/00 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen





Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/olg-hamm/olg-hamm-beschluss-vom-19-05-2000-az-15-w-11800

"OLG-HAMM - 19.05.2000, 15 W 118/00" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN