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JuraForum.deUrteileOLG-HAMMBeschluss vom 19.03.2007, Aktenzeichen: 15 W 340/06 



OLG-HAMM – Aktenzeichen: 15 W 340/06

Beschluss vom 19.03.2007


Leitsatz:1) Beschlüsse des Verwaltungsbeirats, die dieser aufgrund der ihm in der Teilungserklärung zugewiesenen Beschlusskompetenz über die Genehmigung der Jahresabrechung und des Wirtschaftsplans trifft, können nicht nach § 23 Abs. 4 WEG angefochten werden.

2) Ein solcher Beschluss ist nichtig, wenn die Verteilung von Kostenpositionen nicht dem in der Anlage geltenden Kostenverteilungsschlüssel entspricht.

3) Diese Nichtigkeit kann der auf den Verwaltungsbeiratsbeschluss gestützten Beitragsforderung unmittelbar entgegengesetzt werden.
Rechtsgebiete:WEG
Vorschriften:WEG § 23 Abs. 4, WEG § 28 Abs. 5, WEG § 29,
Stichworte:Wirksamkeit der Beschlüsse des Verwaltungsbeirats,
Verfahrensgang:LG Essen 9 T 21/06 vom 22.08.2006
AG Essen-Borbeck 19 II 109/04 WEG

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