JuraForum.de > Urteile > OLG-HAMM > Beschluss vom 19.03.2007, Aktenzeichen: 15 W 340/06
| Leitsatz: | 1) Beschlüsse des Verwaltungsbeirats, die dieser aufgrund der ihm in der Teilungserklärung zugewiesenen Beschlusskompetenz über die Genehmigung der Jahresabrechung und des Wirtschaftsplans trifft, können nicht nach § 23 Abs. 4 WEG angefochten werden. 2) Ein solcher Beschluss ist nichtig, wenn die Verteilung von Kostenpositionen nicht dem in der Anlage geltenden Kostenverteilungsschlüssel entspricht. 3) Diese Nichtigkeit kann der auf den Verwaltungsbeiratsbeschluss gestützten Beitragsforderung unmittelbar entgegengesetzt werden. |
| Rechtsgebiete: | WEG |
| Vorschriften: | WEG § 23 Abs. 4, WEG § 28 Abs. 5, WEG § 29, |
| Stichworte: | Wirksamkeit der Beschlüsse des Verwaltungsbeirats, |
| Verfahrensgang: | LG Essen 9 T 21/06 vom 22.08.2006 AG Essen-Borbeck 19 II 109/04 WEG |
Um den Volltext vom OLG-HAMM – Beschluss vom 19.03.2007, Aktenzeichen: 15 W 340/06 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.
"OLG-HAMM - 19.03.2007, 15 W 340/06" © JuraForum.de — 2003-2012
Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum