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JuraForum.deUrteileOLG-HAMMBeschluss vom 19.03.2002, Aktenzeichen: 15 W 87/02 



OLG-HAMM – Aktenzeichen: 15 W 87/02

Beschluss vom 19.03.2002


Leitsatz:Fügt der Inhaber einer nach den §§ 22 Abs. 1, 24 Abs. 1 HGB fortgeführten Firma eines Einzelkaufmanns eine Sachbezeichnung (hier: Autohaus) hinzu, so kann dies im Einzelfall zulässig sein, wenn Zweifel an der Identität der bisherigen und der geänderten Firma nicht bestehen und der Zusatz einer Veränderung der Geschäftsentwicklung Rechnung trägt, die seit der Firmenübernahme eingetreten ist.
Rechtsgebiete:HGB
Vorschriften:HGB § 22 Abs. 1, HGB § 24 Abs. 1,
Stichworte:Änderung der fortgeführten Firma,
Verfahrensgang:LG Hagen 23 T 14/01 vom 10.01.2002

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