JuraForum.de > Urteile > OLG-HAMM > Beschluss vom 19.02.2008, Aktenzeichen: 1 Ss 441/07
| Leitsatz: | Ein pauschales Schuldanerkenntnis, auch in Verbindung mit der Angabe der Personalien, wird regelmäßig den Anforderungen einer ausreichenden Aufklärung des Unfallsgeschehens nicht entsprechen und damit weitere dem Feststellungsinteresse des Geschädigten dienende Ermittlungen durch die Polizei nicht erübrigen und schließt deshalb eine Bestrafung wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort nicht aus. |
| Rechtsgebiete: | StGB |
| Vorschriften: | StGB § 142, |
| Stichworte: | Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, Schuldanerkenntnis, pauschales, |
| Verfahrensgang: | AG Dortmund, vom 22.06.2007 |
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