( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileOLG-HAMMBeschluss vom 19.02.2001, Aktenzeichen: 2 Ss OWi 43/01 



OLG-HAMM – Aktenzeichen: 2 Ss OWi 43/01

Beschluss vom 19.02.2001


Leitsatz:Leitsatz

1. Zur ordnungsgemäßen Begründung der Verfahrensrüge, mit der geltend gemacht wird, dass eine im Urteil verwertete Urkunde nicht in der Hauptverhandlung worden ist, gehört der Vortrag, dass der Inhalt der Urkunde auch nicht anderweitig, insbesondere durch Vorhalt, in die Hauptverhandlung eingeführt worden ist.

2. Ist dem Betroffenen die Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h "bewusst", berechtigt ihn allein eine Verbreiterung der Straße nicht zu der Annahme, dass nun die Geschwindigkeitsbeschränkung aufgehoben ist. Das gilt auch, wenn der Betroffene aufgrund eines Streites seiner Kinder, die sich im Pkw befinden, abgelenkt war.
Rechtsgebiete:StVO, StVG, BKatV, StPO
Vorschriften:StVO § 3, StVG § 25, BKatV § 2, StPO § 344, StPO § 249,
Stichworte:Geschwindigkeitsüberschreitung, Augenblicksversagen, Abgelenkt, grobe Pflichtwidrigkeit, Verfahrensrüge, ausreichende Begründung, Urkundsbeweis,

Volltext

Um den Volltext vom OLG-HAMM – Beschluss vom 19.02.2001, Aktenzeichen: 2 Ss OWi 43/01 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen





Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/olg-hamm/olg-hamm-beschluss-vom-19-02-2001-az-2-ss-owi-4301

"OLG-HAMM - 19.02.2001, 2 Ss OWi 43/01" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN