JuraForum.de > Urteile > OLG-HAMM > Beschluss vom 19.01.2006, Aktenzeichen: 3 Ss OWi 851/05
| Leitsatz: | Der drohende Verlust des Arbeitsplatzes, der das Absehen von einem Regelfahrverbot rechtfertigen soll, wird i.d.R. nicht durch ein bloßes Schreiben des Arbeitgebers des Betroffenen hinreichend bestätigt werden können. |
| Rechtsgebiete: | StPO |
| Vorschriften: | StPO § 261, StPO § 267, |
| Stichworte: | Geschwindigkeitsüberschreitung, Toleranzwert, Angabe, Feststellungen, Fahrverbot, Verlust des Arbeitsplatzes, Nachweis, Bescheinigung des Arbeitsgebers, Zeugenvernehmung, |
| Verfahrensgang: | AG Essen vom 10.08.2005 |
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