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JuraForum.deUrteileOLG-HAMMBeschluss vom 19.01.2006, Aktenzeichen: 3 Ss OWi 851/05 



OLG-HAMM – Aktenzeichen: 3 Ss OWi 851/05

Beschluss vom 19.01.2006


Leitsatz:Der drohende Verlust des Arbeitsplatzes, der das Absehen von einem Regelfahrverbot rechtfertigen soll, wird i.d.R. nicht durch ein bloßes Schreiben des Arbeitgebers des Betroffenen hinreichend bestätigt werden können.
Rechtsgebiete:StPO
Vorschriften:StPO § 261, StPO § 267,
Stichworte:Geschwindigkeitsüberschreitung, Toleranzwert, Angabe, Feststellungen, Fahrverbot, Verlust des Arbeitsplatzes, Nachweis, Bescheinigung des Arbeitsgebers, Zeugenvernehmung,
Verfahrensgang:AG Essen vom 10.08.2005

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