JuraForum.de > Urteile > OLG-HAMM > Beschluss vom 19.01.2006, Aktenzeichen: 2 Ws 296/05
| Leitsatz: | Meinungsverschiedenheiten zwischen Verteidiger und Angeklagtem über das grundlegende Verteidigungskonzept können unter Umständen das Vertrauensverhältnis beseitigen und zur Entpflichtung des Pflichtverteidigers führen. Dies setzt jedoch voraus, dass sich die Beteiligten zur Einigung über das Verteidigungskonzept nicht in der Lage sehen. |
| Rechtsgebiete: | StPO |
| Vorschriften: | StPO § 143, |
| Stichworte: | Entpflichtung, Pflichtverteidiger, Vertrauensverhältnis, Zerstörung, Einigung über Verteidigungskonzept, |
| Verfahrensgang: | LG Bochum vom 26.08.2005 |
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