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JuraForum.deUrteileOLG-HAMMBeschluss vom 18.12.2002, Aktenzeichen: 2 Ss OWi 1065/02 



OLG-HAMM – Aktenzeichen: 2 Ss OWi 1065/02

Beschluss vom 18.12.2002


Leitsatz:Die Rüge der Verletzung des § 74 Abs. 2 OWiG ist zumindest anzugeben, dass der Tatrichter ihm bekannte Entschuldigungsgründe nicht berücksichtigt oder gewürdigt hat oder der Begriff der genügenden Entschuldigung verkannt worden ist. Die Darlegung eines Wiedereinsetzungsgrunde, der im Urteil nicht abgehandelt werden konnte, weil er dem Tatrichter noch gar nicht bekannt war, ist nicht ausreichend.
Rechtsgebiete:StPO, OWiG
Vorschriften:StPO § 344, OWiG § 74,
Stichworte:Verwerfungsurteil, Verfahrensrüge, ausreichende Begründung,
Verfahrensgang:AG Hagen vom 16.05.2002

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