( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileOLG-HAMMBeschluss vom 18.05.2006, Aktenzeichen: 15 W 25/06 



OLG-HAMM – Aktenzeichen: 15 W 25/06

Beschluss vom 18.05.2006


Leitsatz:1) Die Verpflichtung des Gerichts, dem Bevollmächtigten eines Verfahrensbeteiligten auf Verlangen eines anderen Beteiligten den Nachweis seiner Bevollmächtigung durch eine öffentlich beglaubigte Vollmacht aufzugeben (§ 13 s. 3 FGG), findet im Verbot rechtsmissbräuchlichen Verhaltens ihre Grenze.

2) Das Rechtsschutzinteresse für die Anfechtung eines Beschlusses über den Wirtschaftplan entfällt, wenn eine bestandskräftige Beschlussfassung der Eigentümerversammlung über die Genehmigung der Jahresabrechnung für das Wirtschaftsjahr vorliegt und der anfechtende Wohnungseigentümer sämtliche Wohngeldvorauszahlungen nach dem Wirtschaftsplan gezahlt hat.

3) Im Verfahren nach dem WEG kann eine zulässig erhobene sofortige Beschwerde, die sich zunächst auf eine Teilanfechtung der Entscheidung des Amtsgerichts beschränkt, auch nach Ablauf der Beschwerdefrist auf weitere Verfahrensgegenstände erweitert werden, über die durch den angefochtenen Beschluss entschieden worden ist.
Rechtsgebiete:FGG, WEG
Vorschriften:FGG § 13 S. 3, WEG § 43 Abs. 1 Nr. 4, WEG § 45 Abs. 1,
Verfahrensgang:LG Bielefeld 23 T 509/05 vom 05.12.2005
AG Bielefeld 5 II (WEG) 84/04

Volltext

Um den Volltext vom OLG-HAMM – Beschluss vom 18.05.2006, Aktenzeichen: 15 W 25/06 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen





Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/olg-hamm/olg-hamm-beschluss-vom-18-05-2006-az-15-w-2506

"OLG-HAMM - 18.05.2006, 15 W 25/06" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN