JuraForum.de > Urteile > OLG-HAMM > Beschluss vom 18.04.2006, Aktenzeichen: 3 Ss 90/06
| Leitsatz: | Wird nach Gewährung des letzten Wortes erneut in die Beweisaufnahme eingetreten, eribt sich allein aus der im Anschluss an die weitere Beweisaufnahme an sämtliche im Protokoll genannten Verfahrensbeteiligten gerichtete Frage, ob es bei den gestellten Anträgen verbleibe, nicht, dass dem Angeklagte noch einmal ausdrücklich das letzte Wort erteilt wurde. |
| Rechtsgebiete: | StPO |
| Vorschriften: | StPO § 258, |
| Stichworte: | letztes Wort, Protokoll, Beweiskraft, Wiedereintritt in Beweisaufnahme, |
| Verfahrensgang: | AG Dorsten vom 27.10.2005 |
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