JuraForum.de > Urteile > OLG-HAMM > Beschluss vom 18.01.2007, Aktenzeichen: 3 Ws 28/07
| Leitsatz: | Zur Begründung eines Wiedereinsetzungsantrag gegen ein die Berufung verwerfendes Urteil muss der Angeklagte einen Sachverhalt vortragen, der ein der Wiedereinsetzung entgegenstehendes eigenes Verschulden ausschließt. Erforderlich ist eine genaue Darstellung der Umstände, die für die Frage, wie und gegebenenfalls durch welche Umstände es zu der Versäumung der Berufungshauptverhandlung gekommen ist, bedeutsam sind. |
| Rechtsgebiete: | StPO |
| Vorschriften: | StPO § 329, StPO § 44, |
| Stichworte: | Berufungsverwerfung, Ausbleiben des Angeklagten, genügende Entschuldigung, Wiedereinsetzungsantrag, |
| Verfahrensgang: | LG Essen vom 16.11.2006 LG Essen vom 06.10.2006 |
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