( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileOLG-HAMMBeschluss vom 18.01.2007, Aktenzeichen: 3 Ws 28/07 



OLG-HAMM – Aktenzeichen: 3 Ws 28/07

Beschluss vom 18.01.2007


Leitsatz:Zur Begründung eines Wiedereinsetzungsantrag gegen ein die Berufung verwerfendes Urteil muss der Angeklagte einen Sachverhalt vortragen, der ein der Wiedereinsetzung entgegenstehendes eigenes Verschulden ausschließt. Erforderlich ist eine genaue Darstellung der Umstände, die für die Frage, wie und gegebenenfalls durch welche Umstände es zu der Versäumung der Berufungshauptverhandlung gekommen ist, bedeutsam sind.
Rechtsgebiete:StPO
Vorschriften:StPO § 329, StPO § 44,
Stichworte:Berufungsverwerfung, Ausbleiben des Angeklagten, genügende Entschuldigung, Wiedereinsetzungsantrag,
Verfahrensgang:LG Essen vom 16.11.2006
LG Essen vom 06.10.2006

Volltext

Um den Volltext vom OLG-HAMM – Beschluss vom 18.01.2007, Aktenzeichen: 3 Ws 28/07 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen





Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/olg-hamm/olg-hamm-beschluss-vom-18-01-2007-az-3-ws-2807

"OLG-HAMM - 18.01.2007, 3 Ws 28/07" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN