JuraForum.de > Urteile > OLG-HAMM > Beschluss vom 17.02.2000, Aktenzeichen: 2 (s) Sbd. 6 - 13/2000
| Leitsatz: | Besuche des Verteidigers eines inhaftierten Mandanten in der Justizvollzugsanstalt gehören grundsätzlich zu den Aufgaben eines Pflichtverteidigers. Dem insoweit resultierenden zeitgleichen Mehraufwand für den Pflichtverteidiger wird in aller Regel durch die gesetzlichen Gebühren dann noch ausreichend Rechnung getragen, wenn auf jeweils eine erhöhte Gebühr nicht mehr als ein Anstaltsbesuch entfällt, wobei je nach den Umständen des Einzelfalles, die der Pflichtverteidiger ggf. vorzutragen hat, Abweichungen nach oben oder unten denkbar erscheinen. |
| Rechtsgebiete: | BRAGO |
| Vorschriften: | BRAGO § 99, BRAGO § 97 Abs. 1, BRAGO § 84 Abs. 1, BRAGO § 83 Abs. 1 Nr. 1, |
Um den Volltext vom OLG-HAMM – Beschluss vom 17.02.2000, Aktenzeichen: 2 (s) Sbd. 6 - 13/2000 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.
"OLG-HAMM - 17.02.2000, 2 (s) Sbd. 6 - 13/2000" © JuraForum.de — 2003-2012
Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum