JuraForum.de > Urteile > OLG-HAMM > Beschluss vom 16.10.2000, Aktenzeichen: 23 W 290/99
| Leitsatz: | Leitsatz: Erbringt ein mehrqualifizierter Rechtsanwalt Leistungen, die ausschließlich auf seinem besonderen Spezialwissen beruhen und im Wesentlichen keine Rechtsberatung darstellen, ist er nicht nach der BRAGO, sondern als Sachverständiger zu entlohnen. |
| Rechtsgebiete: | BRAGO |
| Vorschriften: | BRAGO § 1, |
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