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JuraForum.deUrteileOLG-HAMMBeschluss vom 16.10.2000, Aktenzeichen: 23 W 290/99 



OLG-HAMM – Aktenzeichen: 23 W 290/99

Beschluss vom 16.10.2000


Leitsatz:Leitsatz:

Erbringt ein mehrqualifizierter Rechtsanwalt Leistungen, die ausschließlich auf seinem besonderen Spezialwissen beruhen und im Wesentlichen keine Rechtsberatung darstellen, ist er nicht nach der BRAGO, sondern als Sachverständiger zu entlohnen.
Rechtsgebiete:BRAGO
Vorschriften:BRAGO § 1,

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