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JuraForum.deUrteileOLG-HAMMBeschluss vom 16.07.2002, Aktenzeichen: 3 Ss OWi 583/02 

OLG-HAMM – Aktenzeichen: 3 Ss OWi 583/02

Beschluss vom 16.07.2002


Leitsatz:Sofern eine Verweisung auf das Beweisfoto unterbleibt, muss das Urteil Ausführungen zur Bildqualität enthalten oder charakteristische Identifizierungsmerkmale der Person so präzise beschreiben, dass dem Rechtsmittelgericht dadurch - auch ohne Kenntnis der Fotos - die Prüfung ermöglicht wird, ob es zur Identifizierung generell geeignet ist.
Rechtsgebiete:StPO
Vorschriften:StPO § 267,
Stichworte:Lichtbild, Identifizierung des Fahrers, Verweisung, Beweisfoto, Anforderungen, Urteilsgründe,
Verfahrensgang:AG Hattingen vom 29.04.2002

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