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JuraForum.deUrteileOLG-HAMMBeschluss vom 16.06.2009, Aktenzeichen: I-15 Wx 312/08 



OLG-HAMM – Aktenzeichen: I-15 Wx 312/08

Beschluss vom 16.06.2009


Leitsatz:1) Der Zuwendungsverzicht eines durch Übertragung unter Lebenden begünstigten Abkömmlings kann Anknüpfungspunkt für eine ergänzende Auslegung der Schlusserbeinsetzung in einem gemeinschaftlichen Ehegattentestament sein, die zum Wegfall der erfolgten Ersatzerbenberufung der Abkömmlinge des Verzichtenden führt.

2) Für die Auslegung kommt es maßgeblich darauf an, ob die Abfindung so werthaltig ist, dass sich das vom Willen der Erblasser getragene Verteilungskonzept realisiert. Eine vom Verzichtenden übernommene Rentenverpflichtung zugunsten des überlebenden Ehegatten, die er aus den Erträgnissen des lebzeitig übertragenen Vermögens tragen kann, mindert aus dieser Sicht die Vollwertigkeit der Abfindung nicht.
Rechtsgebiete:BGB
Vorschriften:BGB § 2084, BGB § 2096, BGB § 2349, BGB § 2352,
Verfahrensgang:LG Essen, 7 T 279/08 vom 18.09.2008

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